Mit einem mordernen Behindertengleichstellungsgesetz hat das Saarland deutlich gemacht, dass Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt gehören und nicht an den Rand der Gesellschaft.
Damit die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen auch in den 52 saarländischen Städten und Gemeinden würdig vertreten werden, gibt es vor Ort kommunale Behindertenbeauftragte als direkte Ansprechpartner.