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Ausbildung Rechtspfleger/in (gehobener Justizdienst)
Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege
Aufgaben
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RpflG) übertragenen Aufgaben der Dritten Gewalt in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie repräsentieren neben den Richterinnen und Richtern das unabhängige Gericht. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Die Stellung der Rechtspfleger ist insofern mit der der Richter vergleichbar. Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Angehörigen des gehobenen Dienstes. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der streitverhütenden Rechtspflege. Bei den Amtsgerichten gehört hierzu die Bearbeitung von Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen sowie Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen. Doch auch in der streitigen Gerichtsbarkeit gehören wichtige Aufgaben, wie das Mahnverfahren und Tätigkeiten auf der Rechtsantragstelle zum Arbeitsgebiet. Von großer Bedeutung ist ferner die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung; hier sind selbständig unter anderem die schwierigen Geschäfte der Pfändung von Forderungen, der Grundstücksversteigerung sowie der Verfahren nach der Insolvenzordnung zu bearbeiten. Bei den Staatsanwaltschaften obliegen dem gehobenen Justizdienst in großem Umfang die Aufgaben der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum an Aufgaben, so regelt z. B. die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter im Auftrag der Behördenleitung den gesamten Dienstbetrieb der jeweiligen Behörde. Näheres über das Berufsbild und die Ausbildung des Rechtspflegers bitte ich den "Blättern zur Berufskunde - 2 - VII C 30 -" zu entnehmen, die bei den Berufsinformationszentren der Arbeitsämter ausliegen beziehungsweise im Buchhandel erworben werden können. Im Hinblick auf die vorzulegenden Zeugnisse beginnt das Auswahlverfahren frühestens Ende Januar/Anfang Februar des Einstellungsjahrgangs. Ausbildung Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten. Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt drei Jahre und gliedert sich wie folgt: - Studium I an der Fachhochschule Schwetzingen:12 Monate - Studienpraxis bei einem Amtsgericht im Saarland und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: 12 Monate - Studium II an der Fachhochschule Schwetzingen: 12 Monate. Die Studiengänge I und II finden an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege - des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen statt. Sie befindet sich in einem Seitenflügel des Schwetzinger Schlosses, inmitten des großen gepflegten Schlossgartens und ist eine kleine Fachhochschule. Aber gerade Größe und Lage der Fachhochschule ergeben ein eigenes Flair, womit sich das Studium an dieser Schule wohltuend von dem Massenbetrieb an großen Fachhochschulen oder Universitäten unterscheidet. Aufgrund Umbauarbeiten ist die Fachhochschule derzeit nach Mannheim ausgelagert !!! Die schriftliche Rechtspflegerprüfung findet während des Studiums II vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg statt. Die mündliche Rechtspflegerprüfung erfolgt in der Regel im Oktober. Beide Prüfungen finden in der Fachhochschule Schwetzingen statt.
Der monatliche Anwärtergrundbetrag für den Zeitraum des Vorbereitungsdienstes beträgt derzeit 986,81 EURO.
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