Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Gesundheit
 

Zentrum für Kindervorsorge - Früherkennungsuntersuchungen

„Damit Kinder gesund aufwachsen und Krankheiten früh erkannt und behandelt werden können, bieten alle Krankenkassen und privaten Krankenversicherer die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 in den ersten sechs Lebensjahren des Kindes an. Diese Untersuchungen sind ein wichtiger Teil der Gesundheitsvorsorge. Sie finden zu bestimmten Zeiten statt, an denen die Kinder entscheidende Entwicklungsfortschritte machen. Sie sollten deshalb an allen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. In dem gelben Kinderuntersuchungsheft, das zur Geburt des Kindes ausgehändigt wird, sind die Zeiträume für die Durchführung der einzelnen Früherkennungsuntersuchungen angegeben. Seit 1. Juli 2008 ist die U 7a (34. – 36. Lebensmonat) hinzugekommen, die eine Früherkennungslücke zwischen der U 7, die für Zweijährige gedacht ist, und der U 8, die im Alter von dreieinhalb bis vier Jahren in Anspruch genommen werden kann, schließt.

Das Saarland hat als erstes Bundesland mit dem „Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung“ vom 7. Februar 2007, in Kraft getreten am 1. April 2007, ein Zentrum für Kindervorsorge (ZfK) am Universitätsklinikum in Homburg installiert, das die lückenlose Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen kontrolliert.

Seit April 2007 gleichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZfK die Daten der saarländischen Einwohnermeldeämter mit den Arztmeldungen über durchgeführte Untersuchungen ab. Die Details zum Verfahren, Abgleich, Einladungs- und Erinne¬rungswesen regelt die „Verordnung über die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ vom 12. April 2007.

Durch den Abgleich der Daten wird festgestellt, welche Kinder noch nicht zur jeweiligen U-Untersuchung gegangen sind. Durch das Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung wurden die Ärztinnen und Ärzte, die Früherkennungsuntersuchungen durchführen, verpflichtet, die Teilnahme der Kinder innerhalb von drei Tagen nach Durchführung der U an das ZfK zu melden.

Die Meldungen werden dort mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen. Bei fehlender Arztmeldung werden die Eltern eine Woche nach Ablauf der Untersuchungsfrist erinnert, die Untersuchung nachzuholen. Ein zweites Erinnerungsschreiben erfolgt zwei Wochen später.

Erfolgt dann immer noch keine Rückmeldung über die durchgeführte Untersuchung, informiert das ZfK das zuständige Gesundheitsamt. Es versucht die Familie schriftlich, telefonisch und ggf. durch zwei angekündigte Hausbesuche zu erreichen und zur Untersuchung zu motivieren.

Kommt es zu keinem Kontakt oder wird die Untersuchung nicht durchgeführt, wird das Jugendamt eingeschaltet, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung auszuschließen.“

Foto: Saarland

Gsetzt zum Schutz von Kindern

Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Mißbrauch und Mißhandlung.

Eingabemaske für Ärzte

Kontakt:
Universitätsklinikum des Saarlandes - Zentrum für Kindervorsorge
Gebäude 9, 66421 Homburg
Tel.: 06841 / 16-28314 
Fax: 06841 / 16-28438
Email: zentrum.kindervorsorge@uks.eu

Downloads