Tierschutz
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Prozessschutzwald
Ziel einer an den Prinzipen des Prozessschutzes orientierten Waldwirtschaft ist die Schaffung, die Erhaltung und die Nutzung möglichst naturnaher und von menschlichen Eingriffen weitestgehend unberührten Waldökosystemen. Für den Wirtschaftswald bedeutet dies, dass beim Prozessschutz die natürlichen Abläufe in den Wäldern weitgehend zugelassen und im Sinne der Wirtschaftsziele mitgenutzt werden. Die Baumartenzusammensetzung sowie die Struktur der Wirtschaftswälder orientieren sich dabei an den naturgegebenen Standortfaktoren, an einem natürlichen Sukzessionsablauf von möglichst naturnahen Waldökosystemen. Die Waldbewirtschaftung verzichtet somit auf die Formulierung von festgeschriebenen, statischen Betriebszieltypen, die einer oder mehreren im Vornherein festgelegten Baumarten auf der Fläche einen Vorrang einräumen.
Um die ökosystemaren Prozesse des Waldes nicht oder möglichst wenig zu beeinflussen, wird im Konzept des Prozessschutzes die Eingriffsintensität - mit Ausnahme der Zielstärkennutzung - durch die Forstwirtschaft auf ein Minimum reduziert. Pflege und Nutzung des Prozessschutzwaldes sind nicht auf statische Waldbilder festgelegt, sondern sie definieren sich selbst in einem Abwägungsprozess, der sich am betrieblich Notwendigen und dem ökologisch Tolerierbaren orientiert. Was bedeutet Prozessschutz für die Waldbewirtschaftung? Bei der Waldverjüngung hat die Naturverjüngung - ganz im Sinne der naturnahen Waldbewirtschaftung - klar den Vorrang. Bodenbearbeitungen, massive Schlagflächenräumung und Düngungen sind nicht zugelassen. Um der natürlichen und ökologischen Sukzession im Ökosystems Wald nicht vorzugreifen und ihm eine natürliche Entwicklung zu ermöglichen, erfolgen im Kultur- und Jungwuchs so gut wie keine Pflegemaßnahmen. Auch so genannte „Läuterungen“ erfolgen nur ausnahmsweise in den nicht näherhin differenzierten und artenarmen Altersklassenbeständen. |

