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Moderne Verwaltung
 

Wir leben in einer Zeit des Wandels.

Der Übergang von der Industriegesellschaft in die Informationsgesellschaft, der weltweite Wettbewerb im Zeichen der Globalisierung und die sich abzeichnende demographische Entwicklung sind Prozesse, die sich nicht zurückdrehen lassen und zu tiefgreifenden Veränderungen auch in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und damit auch in der saarländischen Landesverwaltung führen. Dies bedingt einen Wandel der Außenbeziehungen der Verwaltung zu ihren Kunden, eine Überprüfung des Aufgabenbestandes und der Arbeitsabläufe sowie eine Neubestimmung des Verhältnisses zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch der Zwang zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wird künftig die Modernisierungsbemühungen des Bundes, der Länder und Kommunen und somit auch des Saarlandes entscheidend mitbestimmen.
Auf der Basis einer umfassenden Aufgabenkritik wird die saarländische Landesregierung Zuständigkeiten bündeln, Arbeitsabläufe optimieren und die Behördenorganisation straffen. Dabei werden insbesondere Verwaltungsprozesse und Abläufe in den Focus der Reformaktivitäten gestellt mit dem Ziel, die Verwaltung einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen.

Im Einzelnen gilt:

  • Soweit einzelne Leistungen privatwirtschaftlich effizienter, wirtschaftlicher oder bürgernäher erbracht werden können, wird die Landesregierung den Weg der Privatisierung beschreiten. Insbesondere die Privatisierung von Leistungen im Bereich der Bauverwaltung, der Beschaffung, des Vermessungswesens, aber auch der Kurierdienste und des Gebäudemanagements sind vorgesehen.
  • Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen des Landes ist beziehungsweise wird eine weitgehende Neuorganisation mit dem Ziel vorgenommen, die Zuständigkeiten in nur wenigen Landesämtern zu bündeln. Kleinstbehörden und –einrichtungen werden aufgelöst.
  • Die anstehenden strukturellen und organisatorischen Veränderungen setzten Personal in einer Größenordnung frei, die eine systematische Personalvermittlung in einem überschaubaren Zeitraum erforderlich werden lässt. Zur Optimierung des Personaleinsatzes in der Landesverwaltung ist daher ein für Weiterqualifizierung und ressortübergreifende Vermittlung des Überhangpersonales  zuständiges Personal-Service-Center geschaffen.
  • Die Deregulierungsoffensive wird fortgesetzt und ausgeweitet. Verwaltungsvorschriften sind mit einem Verfallsdatum von fünf Jahren versehen. Der materielle Normenbestand in Gesetzen und Rechtsverordnungen wird einer generellen Überprüfung unterzogen.
    Genehmigungsverfahren werden im Rahmen der landesrechtlichen Zuständigkeiten grundsätzlich nach dem Prinzip der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt ausgestaltet. Darüber hinaus wird geprüft werden, inwieweit landesrechtliche Genehmigungserfordernisse aufgehoben werden können.
  • Geschäftsprozesse werden über Behördengrenzen und Verwaltungsebenen hinweg verbessert. Soweit die Prozesse die Verwaltungsebenen überschreiten, arbeiten darüber hinaus Land, Kreise sowie Städte und Gemeinden projektbezogen eng zusammen.
  • Die optimierten Verwaltungsabläufe werden durch moderne IT-Lösungen unterstützt, damit die Kosten, bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungen,  für die Verwaltungen zum Nutzen des Standorts Saarland  verbessert werden.
  • Das Controlling bei öffentlichen Zuweisungen wird verbessert. Die Steuerung von Zuweisungen wird künftig im Rahmen einer Effizienzanalyse orientiert an den Förderzielen ergebnis- und nicht mehr inputorientiert vorgenommen.
  • Die Instrumente der Budgetierung und der Kosten- und Leistungsrechnung werden verstärkt eingesetzt.
  • Die Landesregierungen des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz werden gemeinsam ausloten, inwieweit durch gemeinsame Einrichtungen und Behörden bei Aufrechterhaltung der Dienstleistungsqualität der öffentlichen Verwaltung Einsparpotenziale aktiviert werden können.
  • Die saarländische Landesregierung wird einen ergebnisoffenen Dialog bezüglich des von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens für eine Struktur- und Funktionalreform der kommunalen Verwaltungsstrukturen im Saarland von Herrn Professor Doktor Joachim Jens Hesse 1 (sogenannte Hesse-Gutachten) führen, der sich an der Zusammenführung von Ausgaben- und Aufgabenverantwortung und dem Abbau von Mehrfachzuständigkeiten orientiert. Ziel ist es, das Saarland zu einem Modellland eines zweistufigen Verwaltungsaufbaues zu machen.