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Soziales
 

Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die saarländische Landesregierung hat am 1. September 1987 aufgrund einer Empfehlung des Landtages des Saarlandes in seiner Sitzung am 28. November 1987 die Stelle eines Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

Die Stelle ist als Stabsfunktion direkt dem/der Minister/in für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales zugeordnet. Das Saarland ist das erste Bundesland gewesen, das einem schwerstbehinderten Menschen ein solches Amt übertragen hat.

Im Gesetz Nr. 1541 hat die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten eine rechtliche Absicherung erhalten. Das Gesetz ist am 13. Dezember 2003 in Kraft getreten. Im Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz sind die Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in § 16 festgeschrieben. Hierzu zählen beispielsweise

  • darauf hinzuwirken, dass das in § 1 genannte Ziel der saarländischen Verfassung verwirklicht und die sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes eingehalten werden,
  • die Landesregierung und den Landtag in Grundsatzangelegenheiten behinderter Menschen zu beraten,
  • Anlaufstation für die grundsätzlichen, individuellen und allgemeinen Probleme be-hinderter Menschen, ihrer Angehörigen und von Verbänden und Institutionen behinderter Menschen zu sein,
  • im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine enge Zusammenarbeit mit den Medien durchzuführen,
  • in regionalen und überregionalen Gremien mitzuarbeiten und
  • eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Institutionen, Verbänden und Selbsthilfegruppen zu pflegen.

Der Landesbehindertenbeauftragte ist kraft Amtes Vorsitzender des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Wolfgang Gütlein
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon
(0681) 501 3253

20 Jahre Tätigkeit des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LfB)

und Bericht an den Landtag des Saarlandes  in der Legislaturperiode 2004 - 2007.

Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Hier finden Sie eine Auflistung der Mitglieder des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland