Soziales
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Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit BehinderungenDie Stelle ist als Stabsfunktion direkt dem/der Minister/in für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales zugeordnet. Das Saarland ist das erste Bundesland gewesen, das einem schwerstbehinderten Menschen ein solches Amt übertragen hat. Im Gesetz Nr. 1541 hat die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten eine rechtliche Absicherung erhalten. Das Gesetz ist am 13. Dezember 2003 in Kraft getreten. Im Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz sind die Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in § 16 festgeschrieben. Hierzu zählen beispielsweise
Der Landesbehindertenbeauftragte ist kraft Amtes Vorsitzender des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen. |
KontaktMinisterium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Wolfgang Gütlein
20 Jahre Tätigkeit des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LfB)
und Bericht an den Landtag des Saarlandes in der Legislaturperiode 2004 - 2007.
Wichtige LinksLandesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Hier finden Sie eine Auflistung der Mitglieder des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland
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