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Ministerium für Inneres und Sport
 

Gemeindeprüfungsamt

Das Gemeindeprüfungsamt prüft in einem mehrjährigen Zyklus die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der kommunalen Zweckverbände, insbesondere ob die Einnahmen und Ausgaben der Allgemeinen Verwaltung (Rat und Bürgermeister), des Personalwesens, des Sozialwesens, der kostenrechnenden Einrichtungen und der  Eigenbetriebe sowie des Bauwesens rechtskonform waren.
Dabei werden auch die Steuern, Beiträge und Gebühren und die ordnungsgemäße Überwachung und Steuerung der kommunalen Beteiligungen geprüft. Zudem wird überprüft, ob die Kassengeschäfte der Kommunen richtig abgewickelt wurden.
Des Weiteren führt das Gemeindeprüfungsamt Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfungen durch, in die in aller Regel mehrere Kommunen einbezogen werden. Als Beispiele hierfür können die Untersuchungen über die Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände, das Bestattungswesen, Hallenbäder und das Personal des Kernbereichs der Kommunen in verschiedenen Gemeindegrößenklassen genannt werden.

Zur Durchführung der Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfungen kann sich das Gemeindeprüfungsamt nach Maßgabe des Landeshaushaltes Dritter, z. B. Wirtschaftsprüfer, bedienen.
Die Ergebnisse der Haushalts- und Kassenprüfungen werden den geprüften Kommunen, den Aufsichtsbehörden und den Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, erkannte Mängel zu beseitigen, wobei das Gemeindeprüfungsamt auf Grund seiner Prüfungen in allen Kommunen wertvolle Hinweise geben kann. Damit sollen auch Kommunen, die nicht in die vergleichenden Untersuchungen einbezogen waren, eigene Schwachstellen erkennen können. Die Jahresberichte, die das Gemeindeprüfungsamt nach Bedarf erstellt, werden veröffentlicht.
Stand ehemals bei der überörtlichen Prüfung die Überwachungsfunktion der Kommunen im Vordergrund, so versteht sich heute das Gemeindeprüfungsamt mehr als Dienstleister für die Kommunen, insbesondere für die Verwaltungsleitung und das Parlament.
Das Gemeindeprüfungsamt ist bei der Durchführung seiner Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden; Rechtsgrundlage seiner  Tätigkeit ist § 123 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport
Referat C5
Rolf Steinmetz
Referatsleiter
Stengelstr. 12
66117 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-2336
Telefax
(0681) 501-2350