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Das Landesprüfungsamt für JuristenFranz-Josef-Röder-Straße 15 Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann, Universitätsprofessor
Es besteht nach § 3 JAG aus dem Präsidenten, seinen beiden Stellvertretern und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern.
Bei den aufgeführten Meldefristen handelt es sich jeweils um Ausschlussfristen. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs beim Landesprüfungsamt für Juristen.
Dieses Zeugnis wird nur auf Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks erteilt. Die Klausuren für die zweite juristische Staatsprüfung finden in der ersten Januar-, April-, Juli- und Oktoberhälfte statt. Die mündlichen Prüfungen werden etwa 7 Monate nach Abschluss der schriftlichen Prüfung, und zwar jeweils in den Monaten August, November, Februar und Mai, durchgeführt. Die Anmeldung zur zweiten juristischen Staatsprüfung ist unter Verwendung eines entsprechenden Vordrucks und der Beifügung aller erforderlichen Unterlagen an das Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz in Saarbrücken zu richten. Das Zulassungsgesuch kann nicht in elektronischer Form eingereicht werden. |
KontaktLandesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz
FormulareJahresberichte
Kurzberichte erste jur. Staatsprüfung / staatliche Pflichtfachprüfung
Kurzberichte zweite juristische Staatsprüfung
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