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Europa
 

Europa im Bundesrat

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Artikel 50 Grundgesetz).

Die Bundesregierung muss den Bundesrat so früh und so umfassend wie möglich über Angelegenheiten der Europäischen Union informieren. Der Bundesrat hat das Recht, eine Stellungnahme zu den EU-Vorhaben abzugeben. Diese Stellungnahme ist von der Bundesregierung bei den Verhandlungen im Rat zu berücksichtigen. Nähere Einzelheiten regelt Artikel 23 Grundgesetz, der im Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union konkretisiert wird.

Grundsätzlich müssen europapolitische Stellungnahmen vom Bundesratsplenum getroffen werden. In Eilfällen kann die sogenannte "Europakammer" an die Stelle des Plenums treten. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Bundesrates zusammen und nimmt für den Bundesrat Stellung, wenn eine schnelle Entscheidung durch das Bundesratsplenum nicht gewährleistet werden kann.

Das Saarland wird im Bundesrat durch den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller, den Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, Dr. Christoph Hartmann, und den Chef der Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur, Karl Rauber, vertreten. Der Minister für Inneres und Europaangelegenheiten des Saarlandes, Stephan Toscani, ist erster stellvertretender Vorsitzender der Europakammer des Bundesrates.Stephan Toscani ist außerdem saarländisches Mitglied im Bundesratsausschuss für Fragen der Europäischen Union. Dieser Ausschuss bereitet Stellungnahmen des Bundesrates zu europapolitischen Fragen vor.