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Zu Fragen von Beschäftigten
"Freistellung darf nicht zur Benachteiligung der freigestellten Beschäftigten führen." (§ 5 Absatz 8 SBFG)
Wer hat Anspruch auf Freistellung? Einen Freistellungsanspruch haben alle Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte), Beamte und Richter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt; ausgenommen sind Bundesbedienstete. Für welche Weiterbildungsveranstaltungen gibt es eine Freistellung? Freistellung kann für als freistellungsfähig festgestellte Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung gewährt werden. Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung/ Umschulung und der Allgemeinbildung, betriebliche Weiterbildung sowie Fortbildungen des Öffentlichen Dienstes erfüllen nicht die Bestimmungen zur Freistellung. Wie lange kann man freigestellt werden? Die Dauer der entgeltlichen Freistellung beträgt maximal drei Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres, wobei der Arbeitnehmer zusätzlich im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen muss, die Bildungsmaßnahme also insgesamt bis zu 6 Tage beträgt. Beispiel: Dauert die Weiterbildungsveranstaltung insgesamt 4 Tage, wird der Arbeitnehmer 2 Tage entgeltlich freigestellt und muss 2 Tage arbeitsfreie Zeit einbringen. Auch ist eine Veranstaltung von nur einem Tag möglich. Der Arbeitnehmer wird dann für einen halben Tag freigestellt, die andere Häfte muss er als arbeitsfreie Zeit einbringen. Kann der Freistellungsanspruch in das nächste Jahr übertragen werden? Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Freistellungsanspruch in das Folgejahr übertragen werden, um an einer längeren Weiterbildungsmaßnahme von teilzunehmen. Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung dazu nur dann versagen, wenn er Gründe in der Person des Beschäftigten bzw. der Art des Beschäftigungsverhältnisses geltend machen kann oder zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen. Was ist arbeitsfreie Zeit? Unter arbeitsfreier Zeit können insbesondere verstanden werden: Haben auch Teilzeitkräfte Freistellungsanspruch? Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf entgeltliche Freistellung von bis zu 3 (Teilzeit-) Arbeitstagen. Welche Zeiten kann der Arbeitgeber auf die Freistellung anrechnen? Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, kann auf den Freistellungsanspruch angerechnet werden, sofern dafür Lohnfortzahlung gewährt wird. Bildungsveranstaltungen nach dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz können nicht angerechnet werden.(Siehe auch Sonderregelungen für Kleinbetriebe.) Wer entscheidet? Über die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer freistellungsfähigen Weiterbildungsveranstaltung entscheidet der Arbeitgeber. Beschäftigte haben allerdings einen Rechtsanspruch auf diese Freistellung. Die Gewährung darf auch nicht vom Verhalten oder von bestimmten Leistungen der Beschäftigten abhängig gemacht werden. Ab wann kann der Anspruch geltend gemacht werden und welche Fristen gelten? Der Anspruch auf Freistellung kann frühestens nach einjährigem Bestehen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses geltend gemacht werden. Der Zeitpunkt der Freistellung richtet sich nach den Wünschen des Beschäftigten. Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage der Freistellung sind dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme mitzuteilen. Kann der Freistellungsanspruch zurückgestellt bzw. abgelehnt werden? Die Freistellung zum beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen. Die infolge dessen nicht in Anspruch genommene Freistellung ist dann auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Die Entscheidung über den Antrag ist dem Beschäftigten spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Was geschieht, wenn man während der Freistellung erkrankt? Liegt ein ärztliches Attest vor, darf die krankheitsbedingte Ausfallzeit nicht auf den Freistellungsanspruch der Beschäftigten angerechnet werden. Gibt es Sonderregelungen für Beschäftigte in Kleinbetrieben? In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten kann die Freistellung abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits ein Drittel der Beschäftigten Bildungsfreistellung in Anspruch genommen hat. Auch können diese Betriebe vereinbaren, die Ansprüche auf Freistellung gemeinsam zu erfüllen oder einen finanziellen oder personellen Ausgleich vorzunehmen. Darüber hinaus kann in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten eine Freistellung zudem abgelehnt werden, wenn der Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr mindestens drei Tage pro Beschäftigten für betriebliche Weiterbildung aufgewendet hat. Sonderregelungen mit 5 Tagen Lohnfortzahlung! Für Bildungsmaßnahmen, die darauf gerichtet sind, einen Schulabschluss nachzuholen, oder in den unmittelbar nach der Elternzeit folgenden zwei Kalenderjahren beträgt der Anspruch auf entgeltliche Freistellung sogar fünf Arbeitstage. Der Arbeitnehmer muss aber auch hier die entsprechende Zahl arbeitsfreier Zeit einbringen! Die Weiterbildung nach der Elternzeit muss zudem der Aneignung und Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten dienen, die den besonderen betrieblichen Erfordernissen oder Fortentwicklungen Rechnung trägt. Wo erfahren Sie Näheres über Fortbildungsangebote? Zu Beginn jedes Semesters (Februar/ September) veröffentlichen die Weiterbildungseinrichtungen ihre Programme. Viele Fortbildungsangebote werden auch in den Tageszeitungen bekannt gegeben. |
KontaktAllgemeine/politische Weiterbildung
Ministerium für Bildung - Referat D 7
Berufliche Weiterbildung
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft - Referat E/3
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