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Weiterbildung
 

Formulare zur Bildungsfreistellung

Anträge auf Bildungsfreistellung für einzelne Veranstaltungen sind vom Veranstalter an nebenstehende Adressen zu richten:
Diese Formulare gelten nur für Einrichtungen, die nicht befugt sind, selbstständig Bescheinigungen über die Freistellungsfähigkeit von Veranstaltungen auszustellen.
Diese Formulare gelten nur für Einrichtungen, die nicht befugt sind, selbstständig Bescheinigungen über die Freistellungsfähigkeit von Veranstaltungen auszustellen.

Die Alternative: Als Einrichtung anerkennen lassen!

Sie können die Freistellungsbescheinigung auch selbst ausstellen, wenn Sie aufgrund der Anwendung eines Qualitätsmanagements nach EN ISO 9000 ff. oder vergleichbaren Verfahrens in ihrer Einrichtung beim zuständigen Ministerium die Befugnis dafür beantragen. Das Verfahren ist formlos.

Kontakt

Allgemeine/politische Weiterbildung
Ministerium für Bildung - Referat D 7
Hohenzollernstraße 60
66117 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-7214
Telefax
(0681) 501-7548
Berufliche Weiterbildung
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft - Referat E/3
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-4696
Telefax
(0681) 501-1788