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Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die gemeinsame Vertretung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf europäischer Ebene. Aus deutscher Sicht handelt es sich also um die Vertretung der Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Aufgabe des Ausschusses ist es, die Organe der Europäischen Union aus regionaler und kommunaler Sicht zu beraten, um deren Anliegen in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. Der Ausschuss wurde durch den Vertrag von Maastricht geschaffen und trat erstmalig 1994 zusammen.
Der AdR nimmt zu europäischen Gesetzesvorhaben Stellung: Die Europäische Kommission und der Rat müssen gemäß den Verträgen den Ausschuss in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der Union Auswirkungen auf die kommunale und regionale Ebene haben könnten, anhören. Der Vertrag von Maastricht hat fünf Bereiche festgelegt (wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, transeuropäische Infrastrukturnetze, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur), die durch den Vertrag von Amsterdam um nochmals fünf Bereiche ergänzt wurden (Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Umwelt, Berufsbildung und Verkehr). Die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen decken nun einen Großteil der Tätigkeitsbereiche der EU ab. Der AdR kann von EU-Kommission, Rat oder Europäischem Parlaments ebenfalls um Stellungnahme in weiteren Bereichen gebeten werden, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche Auswirkungen auf die kommunale und/oder regionale Ebene hat. Darüber hinaus kann der Ausschuss durch die Erarbeitung von Initiativstellungnahmen zu bestimmten Themenkomplexen selbst Einfluss auf die Gestaltung der EU-Agenda nehmen. Vorbereitet werden die Stellungnahmen des AdR in sechs thematischen Fachkommissionen, die die Arbeit der Plenarversammlungen vorbereiten. Unter den 344 AdR- Mitgliedern aus den 27 Mitgliedstaaten befinden sich 24 Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland. Die Kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) stellen jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Die Länder stellen die restlichen 21 Mitglieder und 21 Stellvertreter/innen. Das Saarland wurde in der fünften Mandatsperiode (2010-2015) des AdR von Ministerpräsident Peter Müller repräsentiert. Stellvertretendes Mitglied für das Saarland im AdR ist Stephan Toscani, Minister für Inneres, Kultur und Europa des Saarlandes. |


