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Familie, Kinder und Jugend
 

Bundesstiftung Mutter und Kind

Zweck der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ist es, werdenden Müttern, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, ergänzende Hilfen zu gewähren um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Voraussetzung ist, dass die werdenden Mütter in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Aus Mitteln der Stiftung können für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt sowie der Pflege und Erziehung eines Kleinkindes entstehen, Hilfen gewährt werden, insbesondere für

• die Erstausstattung des Kindes
• die Weiterführung des Haushalts
• die Wohnung und Einrichtung
• die Betreuung des Kleinkindes.

Leistungen aus Mitteln der Stiftung dürfen nur gewährt oder zugesagt werden, wenn die Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht.

Antragstellung: Die werdenden Mütter müssen sich während der ersten Monate der Schwangerschaft wegen einer Notlage an eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wenden.

 

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Familienförderung und Familienpolitik
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681)501-3108
Telefax
(0681)501-3315

Beratungsstellen