Familie, Kinder und Jugend
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Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz schützt die im Arbeitsverhältnis stehende werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind sowie stillende Mütter
1. vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, 2. vor finanziellen Einbußen und 3. vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung. |
KontaktMinisterium für Wirtschaft und Arbeit
Sozialer und medizinischer Arbeitsschutz
Landesamt für Umwelt und Arbeitschutz
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