Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Familie, Kinder und Jugend
 

Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter

Alle Frauen, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis (auch Teilzeit- und Geringfügig Beschäftigte) stehen, genießen während der Schwangerschaft und eine gewisse Zeit  nach der Geburt einen besonderen Schutz. Diese Schutzrechte sind im Mutterschutzgesetz festgeschrieben.

Mutterschutzgesetz
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz schützt die im Arbeitsverhältnis stehende werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind sowie stillende Mütter
1. vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am  Arbeitsplatz,
2. vor finanziellen Einbußen und
3. vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft
    und einige Zeit nach der Entbindung.  

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Sozialer und medizinischer Arbeitsschutz
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-3394
Telefax
(0681) 501-4159
Landesamt für Umwelt und Arbeitschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 8500-0
Telefax
(0681) 8500-1384

Downloads