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Familie, Kinder und Jugend
 

Schwangerenberatung - Hilfe für Sie

Kinder zu bekommen ist heute nicht mehr selbstverständlich, dennoch gehört der Wunsch, mit Kindern zu leben für die meisten Menschen zu ihrer Lebensplanung und zu ihrer Vorstellung von einem erfüllten Leben. Nicht selten kommt es aber auch zu einer ungeplanten Schwangerschaft. Dann stellen sich für die werdenden Eltern viele Fragen. Antworten auf diese Fragen erhalten Sie bei einer Schwangeren- oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
Anspruch auf Beratung
Jede Frau und jeder Mann hat Anspruch auf unentgeltliche Beratung im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. In der Beratung können Ratsuchende vielfältige Informationen einholen, praktische Hilfen nutzen sowie weitergehende Betreuung nach der Geburt in Anspruch nehmen.
Die Beratung wird von professionellen Beraterinnen und Beratern durchgeführt. Sie gehen auf alle Anliegen der Ratsuchenden ein und sie unterliegen der Schweigepflicht. Ratsuchende haben immer die Möglichkeit, sich auf Wunsch anonym zu informieren.

Schwangerschaftsberatung

Neben Fragen zu allen Themen rund um die Schwangerschaft stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater auch bei Fragen zu Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung zur Verfügung. Sie zeigen finanzielle und soziale Hilfen auf und beraten auch in Rechtsfragen. Sie informieren über Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und über die Kosten der Entbindung. Auch bei Problemen in der Paarbeziehung kann eine Beratung sinnvoll sein. Thema einer Beratung können auch Fragen zu Fruchtbarkeitsproblemen oder zur Adoption sowie Hilfsangebote für behinderte Menschen und ihre Familien sein.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Bei der Schwangerschaftskonfliktberatung, die nur in eigens hierfür staatlich anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden darf, werden auch die Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs und die damit verbundenen körperlichen und seelischen Risiken erläutert. Die Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Nachbetreuung.

Passendes Beratungsangebot auswählen

Sie können zwischen Beratungsangeboten verschiedener Träger auswählen. Freie und öffentliche Träger von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unterscheiden sich nach ihrem Selbstverständnis.
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen die Länder sicher stellen, dass Beratungsanbieter mit unterschiedlichem Weltbild und Selbstverständnis in Anspruch genommen werden können.
Neben den Beratungsstellen öffentlicher Träger wie die der kommunalen Gesundheitsämter stehen auch Angebote freier Träger zur Verfügung. Hierzu zählen die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angegliederten Träger sowie religiös ausgerichtete und autonome Vereine. Alle Träger beraten im Hinblick auf Durchführung und Inhalt der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach den gesetzlichen Vorgaben. Einige freie Träger handeln darüber hinaus auf der Basis religiöser und sozialer Leitlinien. So stellen die katholischen Beratungsträger beispielsweise keine Beratungsbescheinigung aus, weil sie einen Schwangerschaftsabbruch nicht mit ihrem Weltbild vereinbaren können. Dies betrifft die Beratungsstellen in Trägerschaft der Caritasverbände bzw. des Sozialdienstes katholischer Frauen.

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Referat C3a
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681)501-3113
Telefax
(0681)501-3315

Konflikt- und allgemeine Schwangerenberatungsstellen

In nachfolgend aufgelisteten Beratungsstellen werden sicherlich auch Sie, die geeignete Beratung finden.