Energie
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Kartellbehörde
Die Energiekartellbehörde prüft auf Antrag und von Amts wegen die Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im versorgungswirtschaftlichen Bereich (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser). Dabei geht es v.a. darum festzustellen, ob ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Versorgungsunternehmens und damit ein Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen vorliegt.
Mit einer gewissen Regelmäßigkeit untersucht die Kartellbehörde die Preissituation in der Gasversorgung (landesweite Gaspreiserhebung). Seit Herbst 2005 führen das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden ihre Ergebnisse der Gaspreisvergleiche in einer gemeinsamen Datensammlung zusammen. Über die Landesgrenzen hinaus tätige Versorgungsunternehmen und fusionskontrollrechtliche Fragen liegen in der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. |
KontaktMinisterium für Umwelt, Energie und Verkehr
Klimaschutz, Energie und Verkehr
Rüdiger Bär Referat B/2 - Energie- und Energiekartellaufsicht
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