Verbraucherschutz
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Trinkwasser
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es ist lebensnotwendig und kann durch nichts ersetzt werden. Deshalb ist Trinkwasser in Deutschland das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und muss gesetzlich festgelegte und analytisch kontrollierte Anforderungen erfüllen.
Um dies zu gewährleisten, ist am 1. Januar 2003 die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" - kurz "Trinkwasserverordnung" - in Kraft getreten. Damit wurde die EU-Richtlinie 98/83 vom 3. November 1998 über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch umsetzt. Nach der Trinkwasserverordnung ist "Trinkwasser" alles Wasser - im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung - das bestimmt ist:
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass ein lebenslanger Genuss unbedenklich ist. Deshalb sind in der Trinkwasserverordnung für zahlreiche Stoffe Grenzwerte und Bestimmungen festgelegt:
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TrinkwasserverordnungDownloads
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