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Verbraucherschutz
 

Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es ist lebensnotwendig und kann durch nichts ersetzt werden. Deshalb ist Trinkwasser in Deutschland das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und muss gesetzlich festgelegte und analytisch kontrollierte Anforderungen erfüllen.

Um dies zu gewährleisten, ist am 1. Januar 2003 die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" - kurz "Trinkwasserverordnung" - in Kraft getreten. Damit wurde die EU-Richtlinie 98/83 vom 3. November 1998 über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch umsetzt.

Nach der Trinkwasserverordnung ist "Trinkwasser" alles Wasser - im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung - das bestimmt ist:

  • zum Trinken,
  • zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken
  • oder zur: 
    • Körperpflege und -reinigung
    • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen
    • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass ein lebenslanger Genuss unbedenklich ist. Deshalb sind in der Trinkwasserverordnung für zahlreiche Stoffe Grenzwerte und Bestimmungen festgelegt:

  • Es muss "frei von Krankheitserregern" sein,
  • Grenzwerte für Nitrat (50 Milligramm/Liter), Nitrit (0,1 Milligramm/Liter), Pflanzenschutzmittel oder Schwermetalle müssen einhalten sein,
  • und bestimmte Eigenschaften, die das Wasser charakterisieren, z. B. pH-Wert oder Wasserhärte, müssen gegeben sein.

Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung
Den Verordnungstext finden Sie im Internet-Portal des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).

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