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Familie, Kinder und Jugend
 

Tagespflege

Berufstätige bzw. alleinerziehende Mütter und Väter brauchen Unterstützung, damit sie ihre Lebensplanung verwirklichen können. Eine qualifizierte Kinderbetreuung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kinderkrippe oder Tagespflege
Kinderkrippe oder Tagespflege
Gesetzliche Grundlagen, SGB VIII – Das Bundesgesetz
Die Kindertagespflege wird bundesgesetzlich seit 1991 durch das Achte Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) geregelt. Um die Tagesbetreuung für Kinder zu verbessern, wurde das SGB VIII zum 1. Januar 2005 durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz und zum 1. Oktober 2005 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe  verändert.
So haben ab 1. Oktober 2010 alle Kinder deren Erziehungsberechtigte erwerbstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, oder sich in Ausbildung bzw. Weiterbildung befinden einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder auf  Tagespflege. Wie bisher sind auch Angebote an Ganztagsplätzen in allen Tageseinrichtungen sowie ausreichend Plätze für die Betreuung von schulpflichtigen Kindern vorzusehen.

Die neuen Regelungen zur Kindertagespflege werden durch ein „Landesgesetz“ umgesetzt, welches sich zur Zeit in Vorbereitung befindet.

Was ist  Tagespflege?
Tagespflege ist die Betreuung von Kindern aller Alterstufen, vor allem jedoch für Kinder unter drei Jahren tagsüber bei einer Kindertagespflege. In der Regel findet die Betreuung im Haushalt der Betreuungsperson statt. Die Tagespflege im Haushalt der Tagesmutter bietet Kindern eine familiennahe Betreuung. Das Kind verbringt einen Teil des Tages in der Familie der Tagesmutter. 
In einer Tagespflegestelle dürfen bis zu fünf Kinder betreut werden.
Tagespflegepersonen müssen über eine entsprechende Qualifikation, kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, wenn diese das Kind bei sich zuhause betreuen möchten.

Wann kann Tagespflege in Anspruch genommen werden?
Wenn sich Eltern oder Alleinerziehende für eine Berufstätigkeit, Ausbildung oder ein Studium entscheiden, müssen sie rechtzeitig überlegen, wie sie die Betreuung ihres Kindes organisieren. Dabei ist die Tagespflege eine Alternative zu Kinderbetreuungseinrichtung. Sie kann dann von Vorteil sein, wenn die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mit den Arbeitszeiten übereinstimmen, oder das Kind nach der Schule noch eine Betreuung braucht. Die Unterbringungszeiten werden mit der Tagespflegeperson vereinbart.

Wer ist zur Kindertagespflege geeignet?
Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Nähere Informationen über Tagespflegestellen und die Kostenabwicklung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

 

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681)501-3414

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