Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Tagespflege
Kinderkrippe oder Tagespflege
Gesetzliche Grundlagen, SGB VIII – Das Bundesgesetz
Die Kindertagespflege wird bundesgesetzlich seit 1991 durch das Achte Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) geregelt. Um die Tagesbetreuung für Kinder zu verbessern, wurde das SGB VIII zum 1. Januar 2005 durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz und zum 1. Oktober 2005 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe verändert. So haben ab 1. Oktober 2010 alle Kinder deren Erziehungsberechtigte erwerbstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, oder sich in Ausbildung bzw. Weiterbildung befinden einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder auf Tagespflege. Wie bisher sind auch Angebote an Ganztagsplätzen in allen Tageseinrichtungen sowie ausreichend Plätze für die Betreuung von schulpflichtigen Kindern vorzusehen. Die neuen Regelungen zur Kindertagespflege werden durch ein „Landesgesetz“ umgesetzt, welches sich zur Zeit in Vorbereitung befindet. Was ist Tagespflege? Wer ist zur Kindertagespflege geeignet?
|
KontaktMinisterium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Downloads
|


