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Wildunfälle enden nicht selten tödlichPolizei gibt wertvolle Verhaltenstipps zum Thema Wildwechsel
"Wildunfall"
So kam es am 25. September kurz vor 23 Uhr auf der Landstraße L 252 zwischen Dudweiler und St. Ingbert zu einer Kollision eines Motorradfahrers mit einem Wildschwein. Der Motorradfahrer verletzte sich schwer und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Hauptsächlich im Bereich von Bundes- und Landstraßen wechseln meist Rehe und Wildschweine besonders in der Abend- und Morgendämmerung die Fahrbahn. 2008 gab es bereits bis jetzt im Saarland 1.873 (2007: 2.504) Verkehrsunfälle mit 3 (2007: 7) Schwer- und 39 (2007: 50) Leichtverletzten und insgesamt hohem Sachschaden. Am unfallträchtigsten sind die Landkreise Merzig-Wadern, St. Wendel und der Saarpfalz-Kreis. 2007 wurden den Kraftfahrzeug-Versicherern in Deutschland fast 240.000 Verkehrsunfälle (ein Steigerung von 6 % gegenüber 2006) gemeldet, vor allem mit Wildschweinen, Rehen, Hirschen und Füchsen. Der volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungsindustrie (GDV) auf über 490 Millionen Euro. Die Unfallstatistiken sprechen im langjährigen Durchschnittswert von circa 20 bis 25 Toten und circa 500 bis 700 Schwerverletzten nur bei Wildunfällen. Es wird befürchtet, dass viele der mehr als 1.500 jährlich getöteten Fahrer beziehungsweise Insassen nach zum Teil unerklärlichen Baum-Kollisionen auf das Konto von plötzlich auftretenden Wildwechseln gehen, wobei Fahrzeugführer vermutlich oft falsch reagier(t)en. Die Polizei warnt: Die Verkehrsteilnehmer können sich nicht immer auf die aufgestellten Verkehrsschilder verlassen, die an als Wildwechsel bekannten Strecken stehen. Denn die Tiere können auch an anderen Stellen - sogar auf der Autobahn - die Fahrbahn wechseln. Daher ist erhöhte Aufmerksamkeit dringend anzuraten.
Versicherungsrecht
Bei Zusammenstößen mit Haarwild (nicht z.B. mit Vögeln) zahlt die Teilkasko. Beim Ausweichen ist zu beachten, dass manche Versicherer nicht zahlen, wenn kleineren Tieren (z.B. Hasen) ausgewichen wurde. Daneben kann der Schaden in bestimmten Fällen auch über die Vollkaskoversicherung reguliert werden.
Die Polizei empfiehlt: Informieren Sie sich gut und rechtzeitig bei Ihrer Versicherung! (siehe auch weiterführende Links) Quelle Versicherungsrecht: Gesamtverband der Deutschen Versicherungsindustrie (GDV) www.gdv.de Unfallforschung der Versicherer (extern) Versicherung und Verkehr (extern)
Polizei nimmt seit Januar 2007 wieder Wildunfälle aufWildunfälle sind Sachschadenunfälle und werden wieder von der Polizei aufgenommen. Werden Andere geschädigt oder gar verletzt, können auch Straftatbestände berührt werden. Nicht einfach von der Unfallstelle entfernen. Sofern der Jagdausübungsberechtigte nicht vor Ort ist, stellt die Polizei eine Bescheinigung aus. Eigene Feststellungen zur Beweissicherung, z.B. Fotoaufnahmen, bleiben unbenommen.
"Rufen Sie - sofern möglich - die Polizei an, dann sind Sie auf der sicheren Seite." |
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