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Moderne Verwaltung
 

Entbürokratisierung und Deregulierung

Im Kampf gegen unnötige Bürokratie kommt es darauf an, nicht nur alte überflüssige Normen zu beschneiden, sondern auch unnötige neue Regelungen zu vermeiden.
Foto: © Erick Jones
Foto: © Erick Jones
Die Landesregierung hat die Deregulierung zu einem Schwerpunktthema der laufenden Legislaturperiode erhoben. Im Rahmen der Deregulierung wurde daher eine Kommission gebildet, die Maßnahmen und Methoden zur umfassenden Deregulierung des staatlichen Sektors entwickeln, den Deregulierungsprozess einleiten und seine Umsetzung steuern soll. Der Kommission gehören neben Vertretern der Landesregierung auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern und der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an. Der Kommission arbeitet eine Arbeitsgruppe „Deregulierung“ zu, in der alle Ressorts auf Arbeitsebene vertreten sind.
Ziel der Deregulierung ist es, unnötige bürokratische Hemmnisse und Hindernisse auszuräumen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Saarland zu verbessern, indem vermeidbare Bürokratiekosten für die Wirtschaft als auch für das Saarland selbst entfallen. Die Beschleunigung der Verfahren soll zum Beispiel durch die Umgestaltung von  Genehmigungsverfahren nach dem Prinzip der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt erreicht werden.

Auf Vorschlag der Deregulierungskommission wurde in der Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes (GOReg) eine Normprüfung zwingend für alle neuen Gesetze und Rechtsverordnungen vorgeschrieben. Geprüft werden muss jetzt, ob eine Neuregelung überhaupt erforderlich ist, wie groß der Regelungsumfang ist, ob sie leicht umsetzbar ist, wie ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis aussieht. Grundlage dieser Normprüfung ist ein Fragenkatalog, der speziell auf saarländische Verhältnisse zugeschnitten worden ist. Darüber hinaus wurde diese Normprüfung auch auf andere Fragestellungen ausgeweitet. So werden auch die familienpolitischen und gleichstellungspolitischen Auswirkungen von Gesetzten überprüft sowie die Auswirkungen auf die Generationenverträglichkeit und die Nachhaltigkeit.
Insbesondere ist allen Gesetzen und Rechtsverordnungen eine Begründung beizufügen, wenn und aus welchen Gründen eine zeitliche Befristung des Gesetzes oder der Rechtsverordnung nicht möglich ist.

Geschäftsordnung der Regierung