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Personalmanagement in der Saarländischen Landesverwaltung (PM Saar)Personalentwicklungs-und Koordinationsstelle
Strategien für eine mitarbeiterorientierte Aufgabenwahrnehmung
Ausgangssituation und Zielvorgaben Die öffentlichen Verwaltungen sind einem ständigen Wandlungsprozess unterworfen. Dies gilt auch für die saarländische Landesverwaltung, die in den letzten Jahren ihre Strukturen deutlich verändert und mehr und mehr den Charakter eines modernen Dienstleistungsunternehmens angenommen hat. Der latente Zwang zur nachhaltigen und dauerhaften Haushaltskonsolidierung zwingt auch zu weiteren Veränderungen in den bestehenden Strukturen. Diese Veränderungen werden gleichzeitig aber auch als Chance gesehen, die bisherige Aufgabenwahrnehmung sachkritisch zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu heben. Die Landesregierung hat es sich dabei zum Ziel gesetzt, durch eine Reduzierung von Aufgaben und durch effizientere Strukturen die Handlungsfähigkeit des Landes merklich zu verbessern und auszuweiten. Nachfolgend werden die Kernelemente aufgezeigt und beschrieben, an denen sich das Personalmanagement in der saarländischen Landesverwaltung (PM Saar) ausrichtet. Diese Kernelemente sind sowohl Orientierungshilfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch als Handlungsraster für Vorgesetzte mit unmittelbarer oder mittelbarer Personalverantwortung gedacht. Das PM Saar ergänzt insofern die bereits vorhandenen Führungsgrundsätze nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Obersten Landesbehörde (GGO) um nachhaltig und dauerhaft den Veränderungsprozess in der saarländischen Landesverwaltung begleiten zu können. Die PEKS basiert auf einem Beschluss des Ministerrates und wurde zum 1. Juli 1995 eingerichtet, mit dem Ziel, den Personalbestand innerhalb der Landesverwaltung zu optimieren und „bedarfsorientiert anzupassen“.
Die PEKS ist insofern nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 der GGO legitimiert für Bedarfsprüfungen im Rahmen der Nachbesetzung von Stellen. Im Rahmen des Personalbedarfsermittlung sollen nach Möglichkeit alle Einstellungen innerhalb der Landesverwaltung über eines der v.g. Verfahren von den bedarfsführenden Ressorts analysiert und deren Notwendigkeit von der Personalentwicklungs- und Koordinationsstelle (PEKS) in Anlehnung an § 14 Absatz 2 Nummer 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der obersten Landesbehörden (GGO) einer Wertung unterzogen werden. |



