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Geschichte der Bildungsfreistellung/ des BildungsurlaubsDie Internationale Arbeitsorganisation legte bereits Anfang der 70er Jahre die politisch-rechtlichen Grundlagen für den Bildungsurlaub.
Im Übereinkommen Nr.140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24.6.1974 hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich zur Einführung bezahlten Bildungsurlaubs zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung verpflichtet. Der Bund hat zur Umsetzung dieser Verpflichtung keine Initiative ergriffen. Mit Rücksicht auf die Untätigkeit des Bundes haben jedoch zwölf Bundesländer von ihrer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art. 70, 72 Abs. 1, 74 Nr. 12 GG Gebrauch gemacht und Landesgesetze über den Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung erlassen.
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