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Freiwilliges Soziales Jahr - was ist das?
Für viele Jugendliche stellt sich nach dem Schulabschluss die Frage: Wie überbrücke ich die Zeit bis zum Studium oder bis zur Ausbildung? Wer sich für Andere engagieren will oder die Zeit nutzt, um Klarheit über seine berufliche Zukunft zu bekommen, dem bietet das freiwillige Soziale Jahr vielfältige Möglichkeiten.
Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr und besteht seit 1964. Die Rahmenbedingungen des FSJ sind geregelt im Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Es dauert in der Regel 12 Monate. Die Teilnehmer/innen werden in dieser Zeit fachlich betreut und erhalten ein Taschengeld. Die Verpflegung und je nach örtlichen Bedingungen werden auch die Unterkunft gestellt bzw. ein Zuschuss zu den Mietkosten gezahlt. Während dieser Zeit findet ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar mit einer Mindestdauer von je fünf Tagen statt. Das FSJ kann für bestimmte Ausbildungen als Vorpraktikum anerkannt werden und ist in der Regel ein Qualifikationsmerkmal für spätere Bewerbungen. Freiwilliges Soziales Jahr statt Zivildienst nach § 14 c ZDG Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können seit 1. August 2002 anstelle des Zivildienstes einen 12 monatigen Freiwilligendienst absolvieren (drei Monate länger – zwölf statt neun Monate). Für Kriegsdienstverweigerer gilt darüber hinaus, dass das FSJ als Ersatzdienst angerechnet werden kann. Voraussetzung ist das Vorliegen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim Träger vor dem Beginn des FSJ. Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen schon ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gestellt werden. Der Freiwilligendienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtungserklärung und vor dem 23. Lebensjahr anzutreten Voraussetzung Bewerben können sich Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, zwischen 16 und 27 Jahren sind und 12 bis 18 Monate ihrer Zeit zur Verfügung stellen möchten. Wo kann das Freiwillige Soziale Jahr abgeleistet werden? In sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen z. B. zur Betreuung von körperbehinderten Kindern während des Schulunterrichts und in Alten- und Pflegeheimen, ebenfalls im Bereich Sport zur sportlichen Betreuung von Kindern. Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich des Sports Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche anbieten.Verantwortlicher Träger für ein FSJ im Sport ist die Saarländische Sportjugend in Saarbrücken. Freiwilliges Soziales Jahr im Rettungswesen |
KontaktMinisterium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Stabstelle Chancen für Kinder
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Ministerium für Umwelt
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