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Familie, Kinder und Jugend
 

Familienferienmaßnahmen

Die gemeinsame Familienerholung, auch für finanzschwache kinderreiche Familien ist ein besonderes familienpolitisches Anliegen der saarländsischen Landesregierung.

Familienferienmaßnahmen
Familienferienmaßnahmen
Oftmals scheitert das Urlaubsvorhaben für Familien an den finanziellen Möglichkeiten. Damit aber gerade diese Familien sich die dringend notwendige Erholung leisten können, werden von Seiten des Ministeriums Mittel bereitgestellt. Wir möchten Ihnen zusammen mit Ihren Kindern gemeinsame Ferien ermöglichen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die Familien müssen den Wohnsitz im Saarland haben, mindestens drei Kinder bzw. Alleinerziehende mit wenigstens zwei Kindern. Die Zuschüsse können alle zwei Jahre gewährt werden. Die Leistungen sind freiwillig; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Altersgrenze für die Kinder liegt grundsätzlich bei 18 Jahren. Sollte das Kind in Ausbildung oder arbeitslos sein, kann der Anspruch bis 25 Jahre gelten. Die Altersbegrenzung bei behinderten Kindern (mehr als 60 v. H.) entfällt gänzlich.   Wichtig die Einkommensgrenze
für Eltern                           1.080 Euro
für Alleinerziehende             750 Euro
für jedes Kind                      350 Euro

Diese Grenze darf das monatliche Nettoeinkommen (Brutto ./.  gesetzliche Abzüge wie etwa Lohn- und Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Soli, Sozialversicherungsbeiträge, zuzüglich sonstigen Einnahmen) um nicht mehr als 100 Euro übersteigen, wobei bei Überschreitungen bis 50 Euro der einfache, und bei Überschreitungen von 51 Euro bis 100 Euro der doppelte Überschreitungsbetrag vom Zuschuss abgezogen wird.

Kindergeld, Bundeselterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro sowie Pflegegeld aus der gesetzlichen, sozialen Pflegeversicherung zählen nicht als Einkommen.

Wie lange werden die Ferien bezuschusst
Maximal 21 Tage, mindestens 12 Tage, wobei der An- und der Abreisetag am Urlaubsort als jeweils ein Tag zählen.

Wieviel Zuschuss kann gewährt werden
Jeder Elternteil                       8 Euro
für das 1. und das 2. Kind     8 Euro
für das 3. Kind                       9 Euro und
ab dem 4. Kind jeweils        10 Euro täglich gezahlt.

Für behinderte Familienmitglieder gibt es einen Zuschlag.

Welche Fristen müssen Sie beachten?
Möglichst acht Wochen vor Beginn der Maßnahme. Auf alle Fälle muss der Antrag vor dem Antritt der Reise dem Ministerium vorliegen!

Wo kann ich hin verreisen und welche Unterkünfte kommen in Frage?
Familienferienstätten wie Hotels, Pensionen, Bauernhöfe und Ferienwohnugen in Deutschland und dem angrenzenden Ausland einschließlich Südtirol und spanischem Festland. Campingmaßnahmen sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zuschussfähig, wo hingegen Kurmaßnahmen oder Besuchsreisen zu Verwandten nicht gefördert werden.

Wo finde ich geeignete Familienferienstätten?
Eine Entscheidungshilfe bei der Planung und Suche nach einer geeigneten Familienferienstätte bietet unter anderem der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung herausgegebene Katalog "Urlaub mit der Familie". In diesem Katalog sind über 100 gemeinnützige Familienferienstätten in ganz Deutschland aufgeführt. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite www.urlaub-mit-der-familie.de
Der Katalog kann auch beim Familienministerium des Saarlandes angefordert werden.

Wo stelle ich den Antrag und wie komme ich zu dem Zuschuss?
Der Antrag wird immer gestellt über einen Trägerverband (Arbeiterwohlfahrt Saarbrücken, fast alle Caritasverbände im Saarland, das Diakonische Werk an der Saar in Neunkirchen nebst den Diakonischen Zentren in Saarbrücken und Völklingen, das Diakonische Werk der Pfalz in Homburg, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Saarbrücken, das Bistum Trier (über die Arche Noah)).

Die Auszahlung erfolgt nach Ende der Ferienmaßnahme und Vorlage der Abrechnungsbelege beim jeweiligen Träger.

Kontakt

Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur
Rudolf Blaesius
Familienförderung, Familienpolitik
Franz-Josef-Röder-Str. 23
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681)501-3108
Telefax
(0681)501-3315