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Familie, Kinder und Jugend
 

Häusliche Pflege

Knapp zwei Millionen Menschen sind in Deutschland ständig auf Pflege angewiesen. Über die Hälfte von ihnen wird von Angehörigen in ihren eigenen vier Wänden versorgt, die dafür eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
Integriert sein - auch dies umfasst die häusliche Pflege
Integriert sein - auch dies umfasst die häusliche Pflege
Gesetzlich Krankenversicherte sind zunächst automatisch bei ihrer Krankenkasse versichert. Der Beitrag beträgt 1,7 Prozent vom Verdienst und wird vom Einkommen oder der Rente abgezogen. Versicherte und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung zahlen jeweils die Hälfte. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige kostenlos mitversichert.

Wer keine Kinder hat, muss seit 2005 zusätzlich 0,25 Prozent seines Einkommens in die Pflegeversicherung zahlen. Ausgenommen sind alle unter 23 und über 64 Jahren, sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können die Pflege-Police auch bei einem Privatunternehmen abschließen. Privat Krankenversicherte müssen sich privat pflegeversichern. Die Privat-Kasse staffelt ihre Beiträge allerdings nach dem Alter. Auch die privaten Versicherungen müssen Kinder bis 20 Jahre beitragsfrei mitversichern, unterhaltsberechtigte Ehepartner höchstens zum halben Beitrag.

Pflegegeld steht allen zu, die sich bei mindestens zwei Tätigkeiten am Tag, beispielsweise Waschen und Einkaufen, zu Hause helfen lassen müssen. Dabei ist es unerheblich ob die Pflegeleistung durch Familienangehörige oder durch Pflegedienste erbracht wird. Die Pflegekasse verrechnet Pflegeleistungen auch direkt mit Fremddiensten, z. B. den Sozialstationen. Wieviel Zuschuss gewährt wird, hängt von der jeweiligen  Pflegestufe ab, den der medizinische Dienst nach einem Hausbesuch festlegt. Altersverwirrte Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf ein zusätzliches Pflegegeld bis zu 460 Euro.

 

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Soziales
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-3344

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