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Häusliche Pflege
Integriert sein - auch dies umfasst die häusliche Pflege
Gesetzlich Krankenversicherte sind zunächst automatisch bei ihrer Krankenkasse versichert. Der Beitrag beträgt 1,7 Prozent vom Verdienst und wird vom Einkommen oder der Rente abgezogen. Versicherte und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung zahlen jeweils die Hälfte. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige kostenlos mitversichert.
Wer keine Kinder hat, muss seit 2005 zusätzlich 0,25 Prozent seines Einkommens in die Pflegeversicherung zahlen. Ausgenommen sind alle unter 23 und über 64 Jahren, sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können die Pflege-Police auch bei einem Privatunternehmen abschließen. Privat Krankenversicherte müssen sich privat pflegeversichern. Die Privat-Kasse staffelt ihre Beiträge allerdings nach dem Alter. Auch die privaten Versicherungen müssen Kinder bis 20 Jahre beitragsfrei mitversichern, unterhaltsberechtigte Ehepartner höchstens zum halben Beitrag.
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Soziales
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