Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
REACH
Die europäische Verordnung mit der Bezeichnung REACH ist am 1.Juni 2007 in Kraft getreten. Sie regelt die Anmeldung (Registrierung), Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von Chemikalien. In Zukunft dürfen nur noch Stoffe auf den Markt gelangen, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt, der sich in Art und Umfang in erster Linie nach der jeweiligen Produktionsmenge richtet. Dies gilt auch für die auf dem Markt befindlichen so genannten Altstoffe.
Das frühere System für Chemikalien unterschied zwischen den „Altstoffen", das heißt allen chemischen Stoffen, die bereits im September 1981 auf dem Markt waren, und „neuen Stoffen", das heißt den nach diesem Datum in den Verkehr gebrachten Stoffen. Von diesen gibt es ungefähr 3000. Neue Stoffe mussten auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft und beurteilt werden, bevor sie in Mengen von 10 kg oder mehr in den Verkehr gebracht werden durften. Im Gegensatz dazu unterlagen die Altstoffe, die mehr als 99 % der Gesamtmenge sämtlicher auf dem Markt befindlichen Stoffe darstellten, nicht diesen Prüfanforderungen. Im Jahr 1981 waren insgesamt 100106 Stoffe bekannt, und es wird geschätzt, dass 30 000 dieser Stoffe in Mengen von einer Tonne oder mehr in den Verkehr gebracht werden. Etwa 140 von ihnen gelten als prioritär und werden von den Behörden der Mitgliedstaaten umfangreichen Risikobewertungen unterzogen. Das Verfahren der Risikobewertung war langsam und weder besonders effizient noch wirksam. Über die Eigenschaften und Verwendungen der Altstoffe gibt es im Allgemeinen zu wenig öffentlich zugängliche Informationen. Außerdem war die Verteilung der Zuständigkeiten nicht sachgerecht, weil für die Bewertung die Behörden, und nicht die Unternehmen, die diese Stoffe herstellen, importieren oder verwenden, zuständig waren. Dies hat sich mit REACH geändert. Jetzt sind die Unternehmen für die Untersuchung der Chemikalien verantwortlich. Außerdem mussten bislang nur die Hersteller und Importeure der Stoffe Informationen vorlegen, nicht aber die nachgeschalteten Anwender (industrielle Anwender und Verarbeiter). REACH ändert dies, auch sie müssen jetzt ihren Vorlieferanten z.B. Angaben über den Verwendungszweck geben. Somit sind Informationen über die Verwendung der Stoffe und Angaben über die Belastung durch die nachgeschaltete Verwendung dieser Stoffe leichter erhältlich. Vor REACH hatte man sehr wenige Informationen über die Verwendung der einzelnen Stoffe und daher konnten nur für wenige chemische Stoffe endgültige Risikobewertungen durchgeführt werden.Deshalb gelangte die EU-Kommission in Ihrem Weißbuch mit dem Titel „Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik“ zu der Schlussfolgerung, dass diese Rechtsvorschriften reformiert werden müssen. Anmeldung (Registrierung): REACH beinhaltet den Grundsatz „No data no market – Ohne Daten kein Markt". Was bedeutet, dass Stoffe die nicht registriert sind nicht in der EU hergestellt und nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies gilt auch für Zubereitungen und Erzeugnisse in denen sich nicht registrierte Stoffe befinden. Eine Anmeldung ist von allen Herstellern und Importeuren vorzunehmen, die Stoffe in Mengen ab 1 Jahrestonne produzieren oder einführen. Hierzu ist ein technisches Dossier nötig, das grundlegende Eigenschaften der Substanz, ihre Einstufung und Kennzeichnung sowie die Verwendung und Leitlinien zum sicheren Umgang nennt. Ab 10 Jahrestonnen ist zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) gefordert, der Gefahrdungspotenziale darstellt sowie Sicherheitsmaßnahmen aufführt. Alle Stoffe, von denen in der EU 1 Tonne oder mehr innerhalb eines Jahres hergestellt oder importiert werden, müssen vorregistriert werden, sofern die Stoffe weiterhin in Verkehr gebracht werden sollen. Hierzu finden Sie weitere Informationen hier. Bewertung (Evaluierung): Ab der Grenze von 100 Jahrestonnen greifen die Behörden aktiv ein, da dann eine Bewertung eines Dossiers durch diese erfolgt. Die Hersteller übermitteln den nationalen Behörden, zusätzlich zu den bereits existierenden Daten, eine Strategie, die darlegt, mit welchen Tests noch bestehende Informationslücken geschlossen werden sollen. Anhand dieses Dossiers entscheiden die Behörden, welche Tests angeordnet werden. Zulassung (Autorisierung): Eine Zulassung benötigen Chemikalien, von denen ernste Gefahren ausgehen oder zu erwarten sind. Dies sind nach REACH die drei Gruppen: Hersteller, Importeure, Anwender: Durch REACH sind Hersteller, Importeure und Anwender betroffen. Alle haben im System Aufgaben zu erfüllen. Dabei sind die Aufgaben der Hersteller und der Importeure von Stoffen in der Gemeinschaft im Wesentlichen identisch. Sie tragen auch den größten Teil der Anforderungen. Die Aufgaben der Anwender hängen sehr davon ab, was die Hersteller und Importeure vorgearbeitet haben. Vor allem wenn der geplante Verwendungszweck nicht berücksichtigt ist, müssen die Anwender entscheiden, ob sie die geplante Verwendung dem Lieferanten mitteilen und dieser die Stoffsicherheitsbetrachtung durchführt oder sie diese Aufgabe selbst in eigener Verantwortung übernehmen. REACH verlangt von den Lieferanten, ihre Kunden umfassend über die Stoffe aufzuklären. Doch dieser Informationsfluss ist keine Einbahnstraße: Auch Anwender werden in die Pflicht genommen, neue Erkenntnisse mit ihren Handelspartnern zu teilen. Da REACH auf eine engere Zusammenarbeit aller Beteiligten einer Lieferkette zielt, sollten Anwender und Hersteller sich mit Pflichten des anderen vertraut machen Für weitere Informationen stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) den Unternehmen einen nationalen Helpdesk zu Verfügung. |
KontaktMinisterium für Umwelt, Energie und Verkehr
Technischer Umweltschutz
Referat E/3 Immissionsschutz, Anlagentechnik, Schornsteinfegerwesen, Chemikalien, Gentechnik
VorregistrierungREACH-Helpdesk |

