Umweltwirtschaft
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GLP - Gute Laborpraxis
Zur Abschätzung der Gefährlichkeit neuer Chemikalien müssen Prüfungen durchgeführt und den Zulassungsbehörden vorgelegt werden. Die hat unter strengen Qualitätssicherungs-Anforderungen zu erfolgen. Die Prüfeinrichtungen, die solche Tests durchführen, müssen nach den internationalen Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) arbeiten. Die GLP-Grundsätze wurden von der OECD entwickelt und auf eine internationale Basis gestellt. So haben sie dann auch Eingang in europäische und nationale Regelwerke gefunden.
Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) obliegt den Ländern. Im Saarland sind von der zuständigen Fachbehörde GLP-Inspektoren benannt worden. Es handelt sich hierbei um erfahrene Mitarbeiter aus der Überwachung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Bei Einhaltung der Guten Laborpraxis (GLP) stellt das Ministerium für Umwelt eine Bescheinigung aus, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und sowie in den OECD-Staaten anerkannt wird. Ein Verzeichnis der Prüfeinrichtungen mit GLP-Bescheinigung in Deutschland ist auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Risikobewertung erhältlich.
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KontaktMinisterium für Umwelt, Energie und Verkehr
Technischer Umweltschutz
Referat E/3 Immissionsschutz, Anlagentechnik, Schornsteinfegerwesen, Chemikalien, Gentechnik
Ein Verzeichnis der Prüfeinrichtungen mit GLP-Bescheinigung in Deutschland ist auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Risikobewertung erhältlich. |

