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Umweltwirtschaft
 

Gentechnik

Gesetzliche Regelungen

Wer beabsichtigt gentechnische Anlagen zu errichten oder zu betreiben, gentechnische Arbeiten oder Freisetzungsvorhaben durchzuführen oder Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, auf den Markt zu bringen, muss eine Reihe von nationalen und internationalen Vorschriften in Form von Gesetzen und Verordnungen beachten.
Das deutsche Gentechnikgesetz regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen im geschlossenen System (gentechnischen Anlagen), die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen. Ergänzt wird es durch mehrere Rechtsverordnungen. Auf europäischer Ebene sind als wichtigste Regelungen die sogenannte Systemrichtlinie und die sogenannte Freisetzungsrichtlinie zu nennen.
Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums können Sie die aktuellen Fassungen bundesrechtlicher Vorschriften finden.
Die Zuständigkeiten im Bereich der Gentechnik im Saarland sind in der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Gentechnikgesetz geregelt.

Angrenzende Rechtsgebiete

Wo gentechnisch gearbeitet wird, sind häufig auch andere Rechtsgebiete betroffen. Sie stellen teilweise ihre eigenen Anforderungen an den Betreiber und die verantwortlichen Personen. Vor allem dann, wenn bei den Arbeiten mit krankheitserregenden Organismen umgegangen wird, spielen zusätzliche Regelungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. Zu nennen sind hier die Biostoff-Verordnung mit Ihren Anzeige- und Aufzeichnungspflichten oder das Infektionsschutzgesetz mit seinem Erlaubnisvorbehalt. Weitere häufig zusammen mit dem Gentechnikrecht betroffene Rechtsgebiete sind
- das Gefahrgutrecht
- das Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
- das Tierschutzrecht
- Anforderungen der Guten Labor Praxis.
Da für die meisten dieser Vorschriften unterschiedliche Behörden zuständig sind, wird empfohlen sich bei der genannten Kontaktstelle für das Gentechnikrecht im Ministerium für Umwelt  über die zuständigen Behörden für andere Vorschriften zu informieren.

Kontakt

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Gentechnik
Referat E/3
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Telefon
(0681) 501-3514
Telefax
(0681) 501-4488