Wahlen
Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Landtagswahl 2012
Der Landtag des Saarlandes hat sich in seiner Sitzung am 26. Januar 2012 aufgelöst. Die Landesregierung hat den Tag der Wahl des 15. Landtages des Saarlandes auf Sonntag, den 25. März 2012, festgelegt.
Mit einer Fristenabkürzungsverordnung sind die Entscheidungsfristen der Wahlausschüsse, die über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden, vorverlegt worden, um die Landtagswahl innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung durchführen zu können. Die Landesregierung hat die Wahlleiter für die Landtagswahl berufen. Mit der Bekanntmachung vom 26. Januar 2012 hat die Landeswahlleiterin zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl aufgefordert und auf die maßgeblichen Fristen und sonstigen wahlrechtlichen Anforderungen für die Wahlvorschlagsträger (Parteien und Wählergruppen) hingewiesen. Das Landtagswahlgesetz (§ 24 Absatz 1) wurde durch den Landtag in seiner Sitzung am 26. Januar 2012 geändert. Zukünftig richtet sich die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel für alle an der letzten Landtagswahl teilgenommenen Parteien und Wählergruppen nach der Stimmenzahl, die sie im Wahlgebiet erreicht haben. Die Landeswahlordnung wurde ebenfalls geändert. Zukünftig wird auf den Orientierungspfeil auf dem Stimmzettel für die Landtagswahl (Anlage 7 LWO) verzichtet. |
Bekanntmachungen zur aktuellen Wahl
Hier finden Sie wichtige Bekanntmachungen und Hinweise.
Wahlsystem
Rechtsgrundlagen
Anlagen zur Landeswahlordnung
|



