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Sozialversicherung - Überblick
Ausgangsbasis für die staatlichen Regelungen zur Sozialversicherung bildet das Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2; Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz). Darauf aufbauend sind die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch zusammengefasst.
Die Aufgaben der Sozialversicherung werden durch verschiedene Versicherungsträger der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung wahrgenommen. Diese Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie sind organisatorisch und finanziell selbstständig, unterliegen jedoch der Rechtsaufsicht durch den Staat. Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz arbeitet mit den Sozialversicherungsträgern - z.B. den Gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und der Unfallkasse Saarland - zusammen. Neben den Leistungen der Sozialversicherung gibt es zahlreiche weitere Hilfen im System der sozialen Sicherung. Die Sozialhilfe schließt die Lücke, die andere Sozialleistungssysteme offen lassen, wenn beispielsweise bestimmte Leistungen Personenkreise nicht erfassen oder im Einzelfall keine ausreichenden Leistungen erbracht werden.
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AufsichtsbehördenMinisterium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Abteilung D
Dr. Peter Schichtel Sozialversicherung und Krankenhauswesen
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