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Umweltwirtschaft
 

Die Umweltauditverordnung - EMAS - der EU

Neue EMAS- III- Verordnung

Seit 11. Januar 2010 ist die neue EMAS- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in Kraft (Abl. L 342/1 vom 22. Dezember 2009). Sie löst die EMAS- II –Verordnung ab. Als wesentliche Änderungen sind anzusehen -in der Umwelterklärung müssen künftig Angaben zu festgelegten Kernindikatoren gemacht werden. Kernindikatoren betreffen die Umweltleistung in den Bereichen Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, Biologische Vielfalt und Emissionen; -EMAS wird künftig weltweit anwendbar sein, wenn der jeweilige Mitgliedsstaat dies innerhalb eines Jahres in nationales Recht umsetzt; -es gibt zukünftig nur noch ein EMAS- Logo "geprüftes Umweltmanagment", das nach wie vor nicht auf Produkten und deren Verpackung verwendet werden darf. Weitere Einzelheiten können Sie der Präsentation EMAS III Verordnung (EG 1221/2009) entnehmen