Umweltwirtschaft
Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Die Umweltauditverordnung - EMAS - der EUNeue EMAS- III- Verordnung
Seit 11. Januar 2010 ist die neue EMAS- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in Kraft (Abl. L 342/1 vom 22. Dezember 2009). Sie löst die EMAS- II –Verordnung ab. Als wesentliche Änderungen sind anzusehen
-in der Umwelterklärung müssen künftig Angaben zu festgelegten Kernindikatoren gemacht werden. Kernindikatoren betreffen die Umweltleistung in den Bereichen Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, Biologische Vielfalt und Emissionen;
-EMAS wird künftig weltweit anwendbar sein, wenn der jeweilige Mitgliedsstaat dies innerhalb eines Jahres in nationales Recht umsetzt;
-es gibt zukünftig nur noch ein EMAS- Logo "geprüftes Umweltmanagment", das nach wie vor nicht auf Produkten und deren Verpackung verwendet werden darf.
Weitere Einzelheiten können Sie der Präsentation EMAS III Verordnung (EG 1221/2009) entnehmen
|


