Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Umweltwirtschaft
 

Das EMAS-Logo für öko-auditierte Organisationen

EMAS-Logo: Unternehmen und Organisationen, die am EMAS teilnehmen, erkennt man an diesem Zeichen
EMAS-Logo: Unternehmen und Organisationen, die am EMAS teilnehmen, erkennt man an diesem Zeichen
Was bedeutet das Logo?

Unternehmen und andere Organisationen dürfen das EMAS-Logo führen, wenn sie erfolgreich am Öko-Audit teilnehmen und bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in das EMAS-Register eingetragen sind. Das EMAS-Logo ist eine Auszeichnung für diese Organisationen. Es zeigt,

dass sie freiwillig die strengen Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllen, 
dass sie ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben, welches sie immer wieder überprüfen,  
dass sie eine Umweltpolitik verankert (zum Beispiel durch Firmenchef oder Vorstand), Umweltziele festgelegt und ihre Leistungen bei der Zielerreichung dargestellt haben,  
dass ihre Mitarbeiter an der Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes beteiligt sind,  
dass sie die Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften sicherstellen und Verbesserungen über dieses Maß hinaus erzielen,  
dass sie wesentliche Umweltauswirkungen und ihre konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes regelmäßig in einer Umwelterklärung veröffentlichen und den Dialog mit allen interessierten Kreisen suchen,  
dass sie die Umwelterklärung regelmäßig einer strengen Prüfung durch einen staatlich zugelassen, unabhängigen Umweltgutachter unterziehen,  
dass sie damit freiwillig weit mehr für den Umweltschutz tun, als es das Gesetz verlangt.

EMAS-Teilnehmer geben anderen Unternehmen einen Anreiz, ihnen in Sachen Umweltschutz nachzueifern. Von diesen Anstrengungen haben wir alle etwas: Kleine, aber stetige Verbesserungen unserer Umweltsituation.

Das Logo zeichnet das umweltbewusste Verhalten des Unternehmens aus, das sich freiwillig zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes verpflichtet hat und dies durch Einhaltung der strengen Kriterien nachweist. Es ist nicht zu verwechseln mit einer Umwelt-Produktkennzeichnung - wie etwa der Abdruck eines „Umwelt-Engels” auf der Warenverpackung. Es darf deshalb nicht unmittelbar auf Produkten verwendet werden.

Der Verordnungsgeber wollte jede Verwechslung mit Umwelt-Produktkennzeichnungen ausschließen. Das Logo darf daher nicht unmittelbar auf Produkten und Verpackungen verwendet werden.
Allerdings darf das Logo in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen eingesetzt werden. Genaueres hierzu legt eine Leitlinie der EU-Kommission fest.

Mehr zum Thema EMAS-Logo

Das Logo wurde im Rahmen der Überarbeitung der EMAS-Verordnung (EMAS II) auf Anregung der beteiligten Kreise geschaffen. Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen und damit ihren betrieblichen Umweltschutz über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus kontinuierlich und nachweisbar verbessern, können mit dem Logo seit dem 27. April 2001 ihr Engagement nach außen dokumentieren.