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Bioethik
Ethik - die Reflexion über das Sittliche im einzelnen Menschen und über die sittlichen Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens - ist eine philosophische Disziplin. Die traditionelle Aufgabe philosophischer Ethik war eine wertende, normative Reflexion, ob es richtig sei, was als Wertsystem von Einzelnen oder von der Gemeinschaft praktiziert wird. Die Bioethik - eine moderne Entwicklung formuliert angemessene Verhaltensweisen im Umgang mit Lebewesen und mit der Natur. Es geht in erster Linie um die Frage, welche Eingriffe und Experimente die "Ehrfurcht vor dem Leben" und die Sorge um Mensch und Umwelt verbieten. Der klinischen Forschung und Praxis, dem Tierschutz und neuerdings der Biotechnologie (Gentechnologie) gilt das besondere Augenmerk. Es besteht heutzutage Übereinstimmung darin, dass Untersuchungen an Menschen das Einverständnis der Betroffenen voraussetzen und das Experimente, die das Leben und/oder die Würde von Versuchspersonen bedrohen, zu unterlassen sind. Auch die Einfühlung (Empathie) in das Leid der Tiere und der Respekt vor dem Leben der Versuchstiere, besonders bei Primaten, haben neuerdings zugenommen, und es ist in der biomedizinischen Forschung (Biomedizin) selbstverständlich geworden, den Tieren vermeidbare Qualen zu ersparen und die Zahl der Tierversuche auf das "unerlässliche" Maß zu beschränken. Andere schwierige Fragen sind international nach wie vor umstritten, z.B. die Schwangerschaftsunterbrechung, die Verwendung in-vitro-gehaltener früher Entwicklungsstadien des Menschen in der medizinischen Forschung, die Klonierung von Menschen und die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. In vielen Fällen haben der jeweilige Gesetzgeber oder standesethische Kommissionen bereits durch entsprechende Verordnungen und Richtlinien eingegriffen, z.B. bei den Prüfverfahren für Arzneimittel oder bei der extrakorpuralen Befruchtung (extrakorpurale Insemination, Reproduktionsbiologie). Bioethische Überlegungen und ihre Umsetzung in praktische Vorschriften verlangen Augenmaß und Kompromissfähigkeit.
Bioethik-Konvention Diese Rahmenkonvention des Europarats, die 1996 fertiggestellt und zur Zeichnung durch die Mitgliedstaaten aufgelegt wurde, trägt den Titel "Übereinkommen zum Schutz der Menschrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin". Nach wie vor ist allerdings der frühere Kurztitel der Entwurfsfassung "Bioethik-Konvention" vielfach im Gebrauch. Es handelt sich dabei nicht um ein Dokument ethischer Reflexion, sondern um ein rechtliches Rahmenwerk. Die Konvention beschränkt sich auf einen engen, wenngleich wichtigen Sektor der Bioethik. Nach dem Willen des Europarates sollte die Bioethikkonvention bei der europäischen Menschenrechtskonvention ansetzen (Europarat 1992) und Kriterien und Regeln vorschlagen, die den Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte im Bereich Biomedizin gewährleisten. Einige mit ethischen und rechtlichen Problemen verbundene Handlungsbereiche der modernen Medizin haben keinen Eingang in die Rahmenkonvention gefunden. Es handelt sich dabei um Fragen, in denen man nicht erwartete, eine Einigung erzielen zu können, oder die man einer speziellen Regelung vorbehalten wollte. Darunter finden sich auch so wichtige Problembereiche wie Sterbehilfe und Schwangerschaftsabbruch oder die Frage des Todeskriteriums und seiner Bedeutung für die Organ-Transplantation. Auch andere traditionelle Themen der Bioethik - Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitswesen, Lebensqualität, Patentierung menschlicher Gene - bleiben ausgeklammert. Ausdrücklich haben parlamentarische Versammlung und Ministerkomitee des Europarats eine Rahmenkonvention in Auftrag gegeben, die selbst in erster Linie Prinzipien enthält und die durch Protokolle zu speziellen Anwendungsbereichen ergänzt werden soll. Ein erstes Beispiel für die Fortschreibung der Konvention stellt das Protokoll zum Klonverbot von Menschen dar, das im November 1997 vom Ministerkomitee verabschiedet wurde. Es sieht vor, dass jede Intervention, die der Herstellung eines menschlichen Lebewesens dient, das genetisch identisch mit einem anderen menschlichen Lebewesen ist - gleichgültig ob lebend oder tot - verboten ist. Unter einem genetisch identischen Lebewesen wird dabei eines verstanden, das über dasselbe genetische Kernmaterial verfügt. Das Verbot erfasst sowohl die Methode des Embrionen-Splittings als auch die Zellkern-Transplantation. Die Auffassung, die sich in dem Protokoll niedergeschlagen hat, wird international nicht geteilt. In den USA z.B. verbietet kein Gesetz das privat finanzierte Klonen von Menschen. |

