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Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Der Mäusebussard - ein im Anhang A des Washingtoner Artenschutzübereinkommens geschütze Vogelart
Das WA verpflichtet seine Mitgliedsstaaten, den grenzüberschreitenden Handel mit bedrohten Arten einzuschränken und zu überwachen. Deutschland hat das Abkommen 1976 ratifiziert. Die Staaten der europäischen Union sind seit 1984 per Verordnung zur Anwendung des WA verpflichtet. Je nach Grad der Gefährdung sind die durch das WA geschützten Arten in einem von drei Anhängen aufgelistet.
In Anhang A sind Arten aufgeführt, die als vom Aussterben bedroht gelten oder deren Bestände durch kommerzielle Wilderei beeinträchtigt werden. Für wildgefangene Exemplare dieser Arten gilt ein weltweites Handelsverbot. Insgesamt sind im Anhang A etwa 700 Arten erfasst, darunter alle Wale und Meeresschildkröten, verschiedene Papageien, Greifvögel, Eulen, Kraniche, bestimmte Arten von Bären, Katzen, Krokodilen und Landschildkröten. In Deutschland stehen diese Arten unter strengem Schutz. Anhang B enthält etwa 5 000 Tierarten, deren Bestände nach Meinung der Vertragsstaaten zwar noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung zulasen, deren Handel jedoch streng kontrolliert wird. Im Anhang B sind unter anderem sämtliche Riesenschlangen, Krokodile, Warane und Pfeilgiftfrösche, alle Affen- Bären- und Katzenarten sowie sämtliche Greifvögel, Eulen, Kraniche, Flamingos und Papageien aufgelistet. In Deutschland sind diese Arten besonders geschützt. Anhang C enthält solche Arten, die von einer der Vertragsparteien in ihrem Hoheitsgebiet einer besonderen Regelung unterworfen sind. So können bestimmte Ursprungsländer ihre heimischen Arten mit speziellen Handelsbeschränkungen belegen. In diesem Rahmen hat etwa Kanada seine einheimischen Walrossbestände aufgenommen, Ghana seine Wasservögel oder Tunesien seine Gazellen. |
KontaktMinisterium für Umwelt, Energie und Verkehr
Abteilung D
RD Joachim Gerstner Referat D/4 - Arten,-Biotop- und Tierschutz
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