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Polizei
 

Timesharing - So beugen Sie vor

Kunde leistet Unterschrift
Viele Deutsche haben in Spanien Nutzungsrechte für Wohnimmobilien ("Timesharing") über mehrere Jahre erworben. Diese dürfen - je nach Vertrag - während bestimmter Wochen eines Jahres bewohnt werden. Unaufgefordert treten nun vermehrt Personen an verkaufswillige Timesharing-Inhaber heran und geben zum Beispiel vor, einer renommierten Anwaltskanzlei in den USA anzugehören und für eine Niederlassung dieser Firma in Spanien zu arbeiten.

Dabei teilen die Betrüger den verkaufswilligen Timesharing-Inhabern mit, dass sie einen Kaufinteressenten für das Timesharing-Recht haben. Die Namen existierender Kanzleien oder Unternehmen werden jedoch missbräuchlich verwendet und dienen lediglich dazu, dem Geschäft einen legalen "Anschein" zu verleihen.

Die Betrüger behaupten, dass vor der Geschäftsabwicklung eine "Validitätsurkunde" für das Timesharing-Recht ausgestellt werden müsse. Die Kosten für die Validitätsurkunde sowie für die angebliche Eintragung im Grundbuch, die zwischen 1.500 Euro und 8.000 Euro liegen, soll der Verkaufsinteressent tragen.

Die Polizei warnt dringend davor, Zahlungen für angebliche Validitätsurkunden oder Steuerforderungen zu überweisen, da es höchstwahrscheinlich nicht zu einem Verkauf des Ferieneigentums kommt.

Wir empfehlen:
Erstatten Sie bei entsprechenden Verdachtsfällen umgehend Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle!

Auch treten im Zusammenhang mit Timesharing-Angeboten in Urlaubsgebieten immer wieder skrupellose Betrüger auf, die die Urlaubsstimmung von Feriengästen gezielt ausnutzen und versuchen, aus der Unwissenheit ihrer Opfer Kapital zu schlagen. Mit einem  zehnseitigen Faltblatt zum Thema "Timesharing" informiert die Polizei Urlauber darüber, wie sie sich wirksam gegen schwarze Schafe in der Timesharing-Branche schützen können. Bei Timesharing-Modellen wird das Recht erworben, eine Ferienimmobilie über eine festgelegte Laufzeit für eine bestimmte Dauer im Jahr zu nutzen. In aller Regel ist dieses Angebot an die Mitgliedschaft in einer "Tauschbörse" gekoppelt. Hierdurch erhält der Kunde die Möglichkeit, seinen Anspruch auf sein Appartement gegen das Nutzungsrecht für ein Feriendomizil an einem anderen Urlaubsort zu tauschen, um so seinen Urlaub flexibler zu gestalten.

Neben seriösen Timesharing-Anbietern tummeln sich in der Branche aber leider auch Betrüger und organisierte Tätergruppen, die ihren Sitz unter anderem in Spanien und der Dominikanischen Republik haben. Die Täter gehen dabei häufig nach folgendem Strickmuster vor: Gezielt werden potenzielle Opfer am Urlaubsort auf der Straße angesprochen. Eine beliebte Masche ist es, ahnungslosen Urlaubern vorzugaukeln, dass sie einen Hauptpreis bei einer Lotterie oder einem Gewinnspiel gewonnen hätten. Abzuholen sei der angebliche Hauptpreis dann jedoch an einem anderen Ort, zum Beispiel in einem Hotel. Statt des versprochenen Gewinns werden die Betroffenen in eine dubiose Verkaufsveranstaltung für Urlaubs- und Freizeitangebote (z. B. Golf spielen, Autos mieten) gelockt. Am Ende werden den Urlaubern dann "supergünstige" Timesharing-Angebote unterbereitet. Dabei machen sich die Betrüger mit psychologisch geschickten Tricks die gelöste Stimmung der Urlaubsgäste zunutze. Hinzu kommt, dass die komplizierten Timesharing-Vertragsklauseln oft nur schwer durchschaubar sind. Erfahrungen zeigen, dass Urlauber immer wieder auch ohne nähere Prüfung auf vermeintlich einmalig günstige Offerten hereinfallen und Straftäter oft nur allzu leicht an die begehrte Unterschrift gelangen. Für viel Geld erwirbt der Urlauber deshalb manchmal statt eines Urlaubsanspruchs lediglich einen Anspruch auf eine Urlaubsbuchung – womöglich gibt es den Club gar nicht oder die Angebote sind nicht verfügbar.

Selbst bereits geprellte Urlauber sind keineswegs davor gefeit, noch einmal um ihre Ersparnisse gebracht zu werden. In einer weiteren beliebten Betrugsmasche wird gerade Besitzern von Timesharing-Anteilen ein wirtschaftlich interessanter Verkauf der ansonsten schwer veräußerbaren Wohnungen angeboten. Dabei machen sich die raffinierten Täter gezielt den Wunsch des Anlegers zu nutze, sich aus langfristigen Verträgen zu lösen. Gerade die Aussicht, endlich die teuer erworbenen Anteile zu einem vernünftigen Preis verkaufen zu können, verleitet viele Betroffene dazu, den Betrügern die geforderten finanziellen Vorleistungen für Gebühren oder Unkosten zu bezahlen. Die angeblichen Leistungen sind jedoch entweder überhaupt nicht erforderlich oder die versprochenen Gegenleistungen werden nie wirklich erbracht. Schäden in Millionenhöhe sind die Folge.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt die Polizei folgende Tipps:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Brechen Sie das Verkaufsgespräch im Zweifel sofort ab.
  • Vergleichen Sie genau: Was wurde Ihnen versprochen und was steht im Vertrag?
  • Seien Sie misstrauisch, wenn hohe Renditen im Zusammenhang mit Anlagegeschäften zugesichert werden.
  • Geben Sie niemals Ausweispapiere oder Kreditkarte aus der Hand.
  • Unterzeichnen Sie nie an Ort und Stelle und ohne Ausstiegsklausel.
  • Leisten Sie keine Anzahlung und bezahlen Sie nie im Voraus.
  • Erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige, wenn Sie das Gefühl haben oder sogar wissen, dass Sie betrogen wurden.

Faltblatt Timesharing
Faltblatt Timesharing
  • Fragen sie den Anrufer, woher er  die Kenntnis über Ihre Timesharing-Anteile hat.

  • Fragen Sie auch nach dem vollständigen Namen, Funktion, Herkunftsort usw. des Anrufers.

  • Lassen Sie sich nicht von akademischen Titeln und seriösen Fassaden täuschen.

  • Bezahlen Sie nie im Voraus! Seriöse Unternehmen ziehen etwaige Gebühren nach dem Geschäft ab und überweisen Ihnen den Restbetrag.

  • Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen hohe Summen geboten werden. Der Wiederverkauf von Timesharing-Anteilen ist schwierig.

  • Bedenken Sie, die Kosten für Flug und Unterbringung bei Verkaufsabwicklung vor Ort gehen zu Ihren Lasten.

  • Allein die noterielle/treuhänderische Abwicklung des Vertrages bürgt nicht für die Seriösität des Geschäftes. Oft existieren die angeblichen Notare überhaupt nicht.

  • Grundsätzlich sind solche Anrufe ("cold callings" nach § 1 UWG) verboten. Dieses Gesetz soll verhindern, dass unvorbereitet telefonisch mit Ihnen Vertragsabschlüsse angebahnt werden, ohne dass eine vorherige Geschäftsbeziehung bestand.

Hintergrundinformationen

Seit dem Jahr 2001 beschäftigen sich Spezialisten des Bundeskriminalamts (BKA) mit dem Aspekt "Betrug im Zusammenhang mit Timesharing". Neben der Sammlung und Auswertung von Daten ermittlungsführender Dienststellen sowie der Entwicklung von Strategien zur Prävention, Auswertung und Ermittlung ist das BKA unter anderem auch mit der Bekämpfung des Phänomens auf internationaler Ebene befasst. Inzwischen wurden rund 600 Firmen festgestellt, die Betrugsstraftaten im Bereich "Timesharing" begehen und die in ihrer überwiegenden Zahl Scheinfirmen sind.

Diese "Firmen" stehen teilweise über komplexe Firmennetzwerke miteinander in Beziehung. Die schwer durchschaubaren Strukturen dienen in erster Linie dazu, Opfer zu täuschen, tatsächliche rechtliche Gegebenheiten zu verschleiern und sich der Strafverfolgung zu entziehen. Hinter den Firmengebilden stehen zumeist organisierte Tätergruppierungen. Der Organisationsgrad der Gruppierungen, ihre internationalen Kontakte, die Zahl der Geschädigten, aber auch das Deliktsspektrum, die Korrumpierung öffentlicher Stellen im Ausland sowie die professionelle Tarnung der illegalen Geschäftstätigkeit weisen deutlich darauf hin, dass hier die Organisierte Kriminalität die Fäden zieht.

Das Spektrum ihrer Straftaten reicht von Betrug, Bestechung und Geldwäsche über Kreditkarten-Fälschung und Verrat von Dienstgeheimnissen bis zu illegalem Waffenbesitz und Schutzgelderpressung. Wie viele Opfer der organisierte Betrug fordert und wie hoch der tatsächliche Schaden zu beziffern ist, liegt im Dunkeln; allerdings ist davon auszugehen, dass der Polizei lediglich 5 - 10 % aller Fälle bekannt sind. Die Opfer scheuen den Weg zur Polizei, weil sie sich dafür schämen, Betrügern "auf den Leim gegangen" zu sein. Hinzu kommt: Viele Opfer halten die Durchsetzung ihrer Rechte aufgrund der Entfernung, der Sprachbarriere etc. für aussichtslos. Vielfach werden die bezahlten Beträge offenbar als "Lehrgeld" betrachtet und von der Einschaltung der Polizei oder eines Rechtsanwalts abgesehen. Schätzungen und bisherigen Erfahrungen zufolge lässt sich für Deutschland eine Schadenssumme im zweistelligen Millionenbereich vermuten. International ist von dreistelligen Millionen-Beträgen auszugehen.

Bei den Betrugshandlungen geht es vor allem um zwei Varianten: Zum einen um den Wiederverkauf von Timesharing-Anteilen. Gerade der Wunsch, sich aus langfristigen Verträgen zu lösen, treibt die Interessenten dabei in die Hände von Betrügern, die vorgeben, den Wiederverkauf vermitteln zu können. Andererseits beziehen sich die Straftaten auf sogenannte Holiday-Pack- oder Cashback-Programme, die oft in Kombination verkauftwerden. Bei den "Holiday-Packs" bezahlt der Kunde für die bloße Club-Mitgliedschaft, die ihm die Möglichkeit sichern soll, günstiger Urlaub zu machen. Stattdessen erwirbt er jedoch nur einen "Urlaubsbuchungsanspruch". Um das Opfer in Sicherheit zu wiegen, wird ihm meist zusätzlich ein Cashback-Programm verkauft. Damit spiegelt der Betrüger seinem Kunden vor, den "Kaufpreis" des Holiday-Packs für ihn anzulegen und nach einigen Jahren "hoch verzinst" zurückzuzahlen. So wähnt sich das Opfer frei von Risiken und schöpft lange keinen Verdacht. Tatsächlich aber gibt es gar keine Anlage und dem Täter bleibt genug Zeit, sich mit dem Geld "aus dem Staub zu machen".

Angesichts des länderübergreifenden Ausmaßes betrügerischer Timesharing-Angebote besteht Einigkeit darüber, dem Problem auf europäischer Ebene zu begegnen. Große Bedeutung kommt dabei der Besonderheit zu, dass Täter und Opfer aus einer Vielzahl europäischer Länder stammen und der Tatort überwiegend im Ausland, z.B. in Spanien, liegt. Als Konsequenz daraus sollen die Aktivitäten der betroffenen Länder in Zusammenarbeit mit Europol künftig gemeinsam abgestimmt und vorangebracht werden.


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